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Die Satzung des BZSL
Das Berliner Zentrum für Selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen - kurz: BZSL e.V. - ist ein
anerkannt gemeinnütziger Verein und eingetragen in das Vereinsregister beim Amtsgericht Charlottenburg,
Nr.: 113 24 Nz
Die Zwecke des Vereins (Satzung § 2) sind:
- die Gleichstellung behinderter Menschen auf allen Gebieten des Lebens durchzusetzen,
- die individuelle Beratung von behinderten Menschen durch behinderte Menschen (= Peer Counseling)
im Hinblick auf verschiedene Lebensbereiche anzubieten, zu erweitern (z.B. auf chronisch
kranke Menschen und Angehörige) und langfristig zu sichern,
- Förderungen zur Integration und Inklusion anzubieten, besonders für Kinder und Jugendliche, die behindert, chronisch krank oder von Behinderung bedroht sind (siehe auch unsere Projektarbeit zum Selbstbestimmt Leben Lernen für behinderte Jugendliche auf der Unterseite Schule - Beruf).
Die komplette Satzung des BZSL e.V. bieten wir Ihnen als Datei im Word-Format, im PDF-Format und im RTF-Format an.
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